Submit a claim

Follow the steps below and submit your claim through the dedicated forms

BCA Claim Conditions


  • All complaints must be made via a form on BCA's website

  • The maximum distance that the vehicle must have traveled since purchase is 50 km for a complaint to be made.
  • For all complaints, a deductible of SEK 4000 or €400 NET applies - which is why costs below this amount are never reimbursed.
  • BCA does not reimburse costs for repairs carried out on the vehicle by the buyer - unless the repairs have been approved in advance by BCA.
  • You can find more information about the current terms and conditions at the following link: BCA Sweden T&C

 

Local Dispositions

We strive to have a unified policy to manage the claims. While our rules are almost aligned in Europe, we still have some local expections. You can find more details below.

BCA Deutschland
  • Schadenersatzansprüche für Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu 1.500 € netto werden nicht berücksichtigt.
  • Fehlendes Zubehör gemäss Punkt 1.3 des Schadenskatalogs, z.B. fehlende Ersatzräder, Zigarettenanzünder, Antennenstangen, etc.
  • Alle Gebrauchsspuren laut Schadenskatalog.

Nähere Informationen zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Deutschland finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Deutschland ABG´s

BCA Dänemark
  • Wird ein Fahrzeug zugelassen, verfällt das Reklamationsrecht.
  • Fahrzeuge der mechanischen Klasse C können nicht beansprucht werden.
  • Es ist nicht bekannt, ob die angebotenen Fahrzeuge Schaden/Unfall/Kollision hatten – es kann nicht geltend gemacht werden.
  • Fahrzeuge älter als 36 Monate mit mehr als 80.000 km: Vorher reparierte und/oder verschwiegene Schäden können nicht geltend gemacht werden.
  • Der Käufer ist verpflichtet, sich über alle Vorschriften und Vorschriften zu informieren, wenn ein gekauftes Fahrzeug im Ausland zugelassen werden soll.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Dänemark finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Dänemark AGB´s

BCA Spanien
  • Bei BCA Spanien unterteilen wir die Fristen für das Dokumentenmanagement in drei Typen:
  • „Doc List“:  Das bedeutet, dass die durchschnittliche Laufzeit 10-15 Kalendertage beträgt, mit einer maximalen Verspätung von 30 Tagen.
  • „No Doc-Liste“ (nichts angegeben) : Das bedeutet, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit 35-45 Kalendertage beträgt und bis zu 60 Tage betragen kann.
  • Fahrzeug mit dokumentarischer Wirkung (Eigentumsvorbehalt, Kündigung des Leasingprozesses oder Gebühren): Das bedeutet, dass die maximale Laufzeit 120 Tage betragen kann.
  • Bei Überschreitung der Frist hat der Kunde das Recht, den Kauf zu stornieren, und BCA wird den Rücktransport veranlassen, wenn die Lieferung des Kaufs durch BCA Transport erfolgt ist.
  • Im Falle einer Stornierung wegen grosser Verspätung des Eigentumswechsels können die Zahlungen für Verbesserungen am Fahrzeug (Mechanikarbeiten, Karosserie- und Lackreparaturen) bis zu einem Höchstbetrag von 800€ zuzüglich Mehrwertsteuer erstattet werden.  Diese Arbeiten sind durch Lieferscheine, Quittungen oder Rechnungen zu belegen.
  • Jedes Fahrzeug, das als nicht-laufende oder beschädigte Fahrzeuge identifiziert wird, oder jedes Fahrzeug, das in einer „beschädigten Fahrzeuge“ oder „Unfallfahrzeug“ Auktionen enthalten ist, kann nicht Gegenstand einer Forderung sein.  Fahrzeuge, die im „as is“-Zustand verkauft werden, können ebenfalls nicht Gegenstand einer Reklamation sein.
  • Schadenersatzansprüche für Fahrzeuge mit einem Wert von bis zu € 1.500 werden nicht berücksichtigt.

 

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Spanien finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Spanien AGB´s

BCA Schweden
  • Alle Reklamationen müssen über das Formular auf der BCA-Website eingereicht werden.
  • Die Fahrzeuge sind nicht auf Fehlercodes überprüft worden. Daher können Fehlercodes, die bei der Inspektion nicht bekannt sind, nicht geltend gemacht werden.
  • BCA prüft den Allradantrieb (4wd) der Fahrzeuge nicht. Daher können Probleme mit dem Allradsystem, die bei der Inspektion durch BCA nicht entdeckt wurden, nicht geltend gemacht werden.
  • Der Unterboden der Fahrzeuge wurde nicht untersucht. Schäden, die durch eine Fahrwerksuntersuchung hätten entdeckt werden können, können daher nicht geltend gemacht werden.
  • Die Inspektion erfolgt optisch und ohne Demontage von Teilen, daher können Reklamationen an versteckten Teilen nicht anerkannt werden.

Weitere Einzelheiten zu den geltenden Anspruchsbedingungen von BCA Schweden finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen:  BCA Schweden AGB´s

BCA Niederlande

Es ist nicht möglich, einen gültigen Antrag zu stellen, wenn:

  • Der Kilometerstand über 225.000 km liegt
  • Das Auto ist älter als 12 Jahre

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