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Zu Ihrer Zufriedenheit verpflichtet

Wir haben ein spezialisiertes Team, das sich ausschließlich mit der Bearbeitung Ihrer Reklamationen beschäftigt.

Bevor Sie eine Reklamation einreichen




Bitte beachten Sie, dass wir keine Ansprüche akzeptieren:
  •  Im Zusammenhang mit mechanischen oder Schadensproblemen an Fahrzeugen, die unter der Bedingung "Verkauft wie gesehen" verkauft wurden, an nicht laufenden Fahrzeugen oder an Fahrzeugen aus Auktionen mit Schäden und Wracks.
  • Wenn das mechanische Problem im Car Check angezeigt wurde.
  • Aufgrund eines Vorfalls (mechanisch, Beschädigung, fehlende Teile) für einen Betrag von bis zu 350 € + MwSt.
  • Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Verschleiß von Teilen.
  • Wenn das Fahrzeug seit seiner Auslieferung mehr als 50 km gefahren worden ist.
  • Nach dem Stichtag eingereicht (einschließlich fehlender Teile, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht reklamiert wurden).

Bitte beachten Sie unsere Reklamationshinweise in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Reklamationsrichtlinien & Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reklamationsformular

Übersicht unserer Reklamationsrichtlinien

Übersicht Reklamationsrichtlinien

* Bei objektiven Abweichungen im mechanischen Zustand ist das Fahrzeug unverzüglich zu stornieren. Bei subjektiven Abweichungen ist ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich. Für "Venta en Estado" (gekauft wie gesehen) Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit einem Verkaufswert von weniger als 1.500 € können keine Ansprüche hinsichtlich des mechanischen Zustandes geltend gemacht werden. Im Falle eines Informationsfehlers bzgl. eines nicht-mechanischen Schadens, kann der Fahrzeugkauf nur storniert werden, wenn der Grad der betreffenden Beschädigung sich seit dem Kauf verändert hat.

** Folgende Verspätungen bei der Eigentumsumschreibung des Fahrzeugs können bei Reklamationen berücksichtigt werden: Mehr als 30 Kalendertage, wenn in der Fahrzeugbeschreibung der Vermerk "Doc. OK" oder "Doc. lista" enthalten war; Mehr als 60 Kalendertage, wenn kein Vermerk enthalten war; Mehr als 120 Kalendertage, wenn angegeben wurde, dass die Fahrzeugdokumente noch nicht vollständig vorhanden sind.

Fragen & Antworten

Hier erfahren Sie das wichtigste zu unseren Reklamationsrichtlinien:

Was sollte ich vor der Gebotsabgabe beachten?

Wie informiere ich mich über den Zustand des Fahrzeugs?

Sehen Sie sich den Zustandsbericht und die verfügbaren Fotos des Fahrzeugs an. So erhalten Sie einen guten Überblick über den Fahrzeugzustand. Darüber hinaus sollten Sie die Hinweise im jeweiligen Kommentarfeld beachten, da an dieser Stelle ebenfalls wichtige Informationen vermerkt sind.

In welchen Fällen ist eine Reklamation ausgeschlossen?

Für Fahrzeuge "Venta en Estado" (gekauft wie gesehen) ist keine Reklamation zulässig, wenn es sich um Abweichungen im mechanischen Zustand oder um Schäden handelt. Die technische Beschreibung von Fahrzeugen, die als "Venta en Estado" gekennzeichnet werden, ist indikativ und richtet sich an einen Autofachmann. Dies ist beim Bieten zu beachten, da der Käufer bei diesen Fahrzeugen ein gewisses Risiko trägt.

Verschleißteile, wie Batterien, Reifen, Stoßdämpfer, Lager, Bremsen etc. sind von jeglichen Reklamationen ausgeschlossen.

Werden die Fahrzeuge vor dem Verkauf von BCA repariert?

BCA führt vor dem Verkauf eines Fahrzeugs keinerlei Wartung oder Reparatur durch. BCA verkauft nur an professionelle Händler und alle Fahrzeuge müssen vor dem Weiterverkauf überprüft werden. Der gewerbliche Käufer ist dafür verantwortlich, unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen, die erforderlichen Verbesserungen vorzunehmen und den Zustand zu überprüfen, bevor er das Fahrzeug fährt oder an den Endkunden vermarktet.

Wie erfolgt die Reklamationsbearbeitung?

Der Ablauf ist wie folgt:

1. BCA bestätigt Reklamationseingang

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Wenn die Reklamation innerhalb der Fristen abgegeben wurde, erhalten Sie eine Bestätigung, dass Ihr Vorgang bearbeitet wird. Wenn die Reklamation ausserhalb der Frist eingereicht wurde, erhalten Sie hierzu ebenfalls eine Information. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden keine Vorgangsnummer erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte direkt: +34 949 26 30 00.

2. Anfrage von weiteren Informationen & Dokumenten

In manchen Fällen werden zusätzliche Informationen und Dokumente zur Bearbeitung benötigt. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden (bei Gutachten 72 Stunden) bereitgestellt werden. Wenn dies nicht geschieht, gehen wir davon aus, dass Sie die Reklamation nicht weiterverfolgen möchten und schließen den Vorgang.

3. Antwort

Sobald die Bearbeitung beendet ist erhalten Sie eine schriftliche Anwort von unserem Reklamationsteam.

Welche Fristen muss ich in welchem Fall beachten?

Abhängig von der Art der Abholung müssen Sie folgende Fristen beachten:

Abholung an einem BCA Standort

Selbstabholung / Bevollmächtigter / Spedition: In diesen Fällen gilt das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abholung von BCA als geliefert. Es gelten die folgenden Fristen sowie Kilometerbegrenzungen:

  1. Daten des Fahrzeugs: Reklamation innerhalb von 48 Stunden und max. 80km (Fahrleistung seit Abholung) inkl. der Rückgabe an BCA.
  2. Mechanische Schäden: Reklamation innerhalb von 2 Stunden und max. 80km (Fahrleistung seit Abholung) inkl. der Rückgabe an BCA.
  3. Fehlteile: In diesem Fall müssen die Fehlteile direkt bei Abholung auf dem Fahrzeugausgabedokument vermerkt werden.

Transport über BCA

Das Fahrzeug gilt als geliefert, wenn der Käufer den Lieferschein unterschreibt.

  1. Daten des Fahrzeugs: Reklamation innerhalb von 48 Stunden und max. 80km (Fahrleistung seit Abholung) inkl. der Rückgabe an BCA.
  2. Mechanische Schäden: Reklamation innerhalb von 2 Stunden und max. 80km (Fahrleistung seit Abholung) inkl. der Rückgabe an BCA.
  3. Fehlteile: In diesem Fall müssen die Fehlteile direkt bei Anlieferung auf dem Lieferdokument vermerkt werden. Danach ist eine Reklamation innerhalb von 48 Stunden möglich.
  4. Gegebenenfalls holt BCA das Fahrzeug wieder bei Ihnen ab.

Abholung an externen Partnerstandorten

Selbstabholung / Bevollmächtigter / Spedition: Alle Mängel/Schäden müssen direkt auf dem Ausgabedokument vermerkt und unverzüglich bei BCA reklamiert werden.

Was muss ich bei der Fahrzeugabholung überprüfen, bevor ich BCA verlasse?

Berücksichtigen Sie bei der Planung der Abholung Ihres Fahrzeugs die Öffnungszeiten des BCA-Standortes:

Unabhängig davon, ob Sie selbst, eine berechtigte Person oder eine Spedition abholt, ist es wichtig, dass folgendes geprüft wird:

  • Vergewissern Sie sich, dass der Zustand des Fahrzeugs dem bei der Auktion entspricht.
  • Vergewissern Sie sich, dass Ihnen sämtliches Zubehör ausgehändigt wird.
  • Wenn Sie eine Unregelmäßigkeit am Fahrzeug feststellen, verlassen Sie niemals das Gelände, ohne den Vorfall gemeldet zu haben.

Denken Sie daran, dass, wenn Ihr Spediteur oder Ihre autorisierte Person ein Fahrzeug für Sie abholt, es so ist, als würden Sie es selbst abholen.

Darf ich das Fahrzeug vor einer Reklamation reparieren?

Vor und während einer Reklamation dürfen keine Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug durchgeführt werden.

Kann ich meine Reklamation per E-Mail melden?

Bitte nutzen Sie für eine Reklamation ausschließlich die unten aufgeführten Kommunikationswege. Andernfalls können wir Ihre Reklamation leider nicht bearbeiten.

Kann ich mich mit meiner Reklamation auch an meinen BCA Vertriebs-/Käuferansprechpartner wenden?

Bitte richten Sie Ihre Reklamation ausschließlich an unsere Experten im Reklamationsteam. Ihr BCA Ansprechpartner wird bei BCA intern über Ihre Reklamation informiert und nimmt, in Ausnahmenfällen, Kontakt mit Ihnen auf.

Als ich das Fahrzeug abgeholt habe, fehlten Zubehörteile (bspw. Schlüssel). Was muss ich tun?

Sie müssen die Fehlteile unverzüglich melden:

  • Wenn Sie das Fahrzeug selbst abholen oder von einem Logistikunternehmen abholen lassen, müssen die Fehlteile auf dem Fahrzeugausgabedokument vermerkt werden, bevor das Fahrzeug den BCA Standort verlässt.
  • Wenn Sie das Fahrzeug über BCA transportieren lassen, müssen die Fehlteile direkt bei Fahrzeuganlieferung auf dem Lieferschein vermerkt werden.

 

Ich habe einen Transport über BCA beauftragt. Was kann ich tun, wenn mein Transport verspätet ist?

BCA wird Sie entschädigen, wenn die tatsächliche Lieferzeit des Transports nicht mit der voraussichtlichen Lieferzeit übereinstimmt, die wir im Abschnitt Transport, Tarife und Fristen auf unserer Website veröffentlichen.

Die Reklamation muss innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Fahrzeugs geltend gemacht werden. Dem Lieferschein inkl. Liefertermin ist beizufügen.

Was kan ich tun, wenn ein Fahrzeug nicht in dem Zustand angeliefert wird, in dem ich es gekauft habe (Transport über BCA)?

Um dIhre Reklamation bearbeiten zu können, müssen Sie den Schaden und den Liefertermin direkt bei Anlieferung auf dem Lieferschein des Fahrzeugs notieren.

Anschließend können Sie Ihre Reklamation telefonisch oder per Online-Formular melden. Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, erfolgt die Registrierung des Falls automatisch und Sie können eine Kopie des Lieferscheins beifügen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

Ich habe ein Fahrzeug gekauft und warte auf die Fahrzeugdokumente. Welche Optionen habe ich?

Ihre Optionen hängen vom Status der Fahrzeugdokumentation zum Zeitpunkt des Kaufs ab. Lesen Sie diese Informationen vor dem Bieten, entweder im gedruckten Katalog (bei Vor-Ort-Auktionen) oder im Internet im Feld Kommentare (bei Online-Auktionen).

BCA bietet dem Käufer die Möglichkeit, den Verkauf eines Fahrzeugs zu stornieren, wenn die Unterlagen nicht gemäß den folgenden Fristen übersendet wurden:

  1. Wenn "Doc. OK" oder "Doc. lista" angegeben wurde: ab 30 Tage*
  2. Wenn darauf hingewiesen wurde, dass sich das Fahrzeug bspw. in einem Leasingprozess befindet: ab 120 Tage*
  3. Wenn keine Angaben zu den Fahrzeugdokumenten gemacht wurden: ab 60 Tage*

* Nur bei Verschulden durch den Verkäufer und ab Zahlungseingang durch den Käufer.

Ich wurde darüber informiert, dass mein Fahrzeugkauf storniert wurde. Was muss ich beachten bzw. tun?

Nachdem Ihr Fahrzeugkauf storniert wurde, müssen Sie das Fahrzeug, inkl. Dokumente und Zubehör, innerhalb von 48 Stunden an den nächstmöglichen BCA Standort zurückbringen. Wenn dies nicht geschieht, gehen wir davon aus das Sie von Ihrer Reklamation zurücktreten..

  • That the client has sent the duly signed settlement and/or any other document (including the vehicle documentation) necessary to make the refund.

Die BCA übernimmt die Zahlung für das Fahrzeug und gegebenenfalls den vereinbarten Betrag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Fahrzeug befindet sich an einem BCA Standort.
  • BCA hat den Grund für den Anspruch geprüft.
  • Das Fahrzeug befindet sich in demselben Zustand wie beim Kauf.
  • Der Kunde den ordnungsgemäß unterzeichnete Einigung und die Fahrzeugdokumente) zurück gesendet hat.

Sind alle Fahrzeuge direkt für den Weiterverkauf geeignet?

Nicht immer. Manche Fahrzeuge können sich zum Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs an den Käufer im Zustand des vorübergehenden Verkehrsverlusts befinden. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, den Stand der Fahrzeugdokumente zu kennen, bevor er mit dem Fahrzeug fährt, und übernimmt dabei alle Verantwortlichkeiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage der Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und uns.

AGB